Liedtext
heutige Schreibweise
In tiefster Erde ruht ein alt Gesetz,
Dem treibt mich's, rastlos immer nachzuspüren;
Und grabend kann ich Andres [nicht]1.1 vollführen,
Wohl spannt auch mir die Welt ihr goldnes Netz,
Wohl tönt auch mir der Klugheit seicht Geschwätz:
»Du wirst die Müh und Zeit umsonst verlieren.«
[Das soll mich nicht in meiner Arbeit irren,]1.2
Ich grabe glühend fort, so nun, wie stets.
Und soll mich nie des Findens Wonne laben,
[Soll]1.3 ich mein Grab mit dieser Hoffnung graben:
[Es löscht die Flammen doch, die marternd brennen.]1.4
Drum lasset Ruhe mir in meinem Streben!
Ein Grab mag man [doch]1.5 jedem gerne geben,
Wollt ihr es [mir denn nicht]1.6, ihr Lieben, gönnen?
1.1 Schubert (Erstdruck 1823 und Erste Version): "nichts"
1.2 Schober (1865 Edition): "Das hemme nicht mein emsiges Hantiren,"
1.3 Schober (Manuskript, und 1865 Edition), and Schubert: "Sollt'"
1.4 Schubert: "Ich steige gern hinab, gestillt ist dann mein Sehnen."
1.5 Schubert: "wohl"
1.6 Schober (Manuskript), and Schubert: "denn nicht mir"
Zum Text
Franz Schubert und Franz von Schober waren innigst miteinander befreundet. Sie wohnten ab 1818 mit einigen Unterbrechungen zusammen in Schobers Wohnung Tuchlauben 20, Landskrongasse 5 im ersten Wiener Bezirk (Ansicht vor 1905). Schober war mit vielen künstlerischen Persönlichkeiten bekannt und trug viel dazu bei, dass sich Schuberts Werk zu seinen Lebzeiten und darüber hinaus verbreitete.
Eine Ausgabe mit Gedichten Franz von Schobers erschien erst 1842 nach dem Tod von Franz Schubert bei der Cotta’schen Buchhandlung Tübingen. Ein Digitalisat dieser Ausgabe ist auf den Seiten der Österreichischen Nationalbibliothek online verfügbar. Das Gedicht steht dort auf S. 161 unter dem Titel Schatzgräbers Begehr. 2.1